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Gefährlicher Fuß- und Radweg an der Sölder Straße


Die Berichterstattung in der Ausgabe des Hellweger Anzeigers vom 08. Januar nimmt der unabhängige HOLZWICKEDER BÜRGERblock zum Anlass, auf weitere Gefahrenstellen im Holzwickeder Straßennetz aufmerksam zu machen, so auf die Sölder Straße zwischen der Ortsausfahrt in Richtung Dortmund-Sölde und der Landskroner Straße. Dazu verweise ich zunächst auf die an den Bauamtsleiter der Gemeinde gerichtete Eingabe des Vorsitzenden des Bürgerblocks, Herrn Wolter (Anhang s.u.).

 

Ergänzend merke ich an, dass die Pfützen, wie gerade in den letzten Wochen im Zuge der Schneeschmelze sichtbar wurde, so massiv sind, dass ein Durchschreiten nasse Füße hervorgerufen hätte.

 

Zur verkehrlichen Situation ist festzustellen, dass durch Aufhebung der geschlossenen Ortschaft bis zum Beginn der Bebauung Tempo 70 gefahren werden darf, was sich insofern als problematisch erweist, als dass der Straßenquerschnitt, insbesondere bei Begegnungsverkehr, diese Geschwindigkeit nicht zulässt. Nicht nur am Wegesrand zu findende, abgefahrene Spiegel, auch weitere Autoteile sind Zeichen dafür, dass es hier immer wieder zu Kollisionen kommt. Zur Vermeidung dieser weichen daher viele Fahrzeuge auf den Geh- und Radweg aus, so dass sich auf diesem eine deutlich sichtbare Fahrrille gebildet hat.

 

Der unabhängige HOLZWICKEDER BÜRGERblock fordert daher unverzügliche Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Fußgänger und Radfahrer. Diese sind schon deshalb geboten, da der Weg von vielen, nach Holzwickede einpendelnden Schülern genutzt wird und es auch deshalb verantwortungslos wäre, den Straßenzustand weiterhin zu tolerieren.

 

 

Heinrich Schlinkmann

Pressesprecher


Gemeinde Holzwicke

Fachbereich IV

Herrn Schmiedgen

Allee 10

59439 Holzwickede

 

 

Holzwickede, 8.1.2015

 

Verkehrssicherungspflicht des Fuß- und Radweges Sölder Straße im Bereich Schäferkampstraße und Landskroner Straße

 

 

Sehr geehrter Herr Schmiedgen,

 

namens der Anwohner, die im oben genannten Straßenbereich ansässig sind, möchte ich darauf hinweisen, dass der Fuß- und Radweg erhebliche Niveauunterschiede aufweist. Insbesondere bei der derzeitigen Wetterlage bilden sich Pfützen, die zum Teil überfrieren und ein gefahrloses Passieren des Fußweges nicht gefahrlos ermöglichen.

 

Wie unschwer zu erkennen ist, wird der Fuß- und Radweg als Ausweichmöglichkeit für den Personen- und Schwerlastverkehr genutzt. Dieses hat zur Folge, dass die Pflastersteine entsprechend abgesackt sind. Somit stellen diese Unebenheiten insbesondere für ältere Menschen, die sich zum Teil nur mittels Rollator fortbewegen können, auch bei trockener Wetterlage ein erhebliches Gefährdungspotential dar.

 

In Bereichen mit Fußgängerverkehr (hier: Bürgersteig) besteht grundsätzlich eine Gefahrvermeidungs- und Gefahrabwehrpflicht des für die Gehfläche verantwortlichen Verkehrssicherungspflichtigen Verletzt dieser schuldhaft seine Pflichten und kommt dadurch eine Person zu Schaden, kann eine Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen gegeben sein.

 

Diesbezüglich möchte ich darauf hinweisen, dass die Gehwege von den verantwortlichen Verkehrssicherungspflichtigen regelmäßig zu kontrollieren und entsprechend instand zu halten sind. Weiterhin hat der Verkehrssicherungspflichtige einen hinreichend sicheren Zustand des Fußweges herbeizuführen und zu erhalten und in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise nach den Verhältnissen im Einzelfall alle Gefahren auszuräumen.

 

Ich bitte um Überprüfung und erwarte Ihre schriftliche Stellungnahme bis zum 31.1.2015.

 

 

Mit freundlichen Grüßen