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Ratssitzung am 28. April 2016


Bericht über die Sitzung des Rates der Gemeinde Holzwickede vom 28. April 2016
 
Stellenausschreibung Leitung FB IV / Technische Dienste
Hinsichtlich der Ausschreibung zur  Neubesetzung des Fachbereichs Technische Dienste gab es aus Sicht des unabhängigen HOLZWICKEDER BÜRGERblocks bezüglich  des Ausschreibungstextes und dem Anforderungsprofil  keinerlei Beanstandungen oder Ergänzungen, so dass der Beschlussvorlage zugestimmt werden konnte.


Ratsinfornmationssystem
Um aus Verwaltungssicht Rechtssicherheit hinsichtlich der Anschaffung von Tablets zu gewährleisten, sollte  der Beschlussvorlage  zugestimmt werden. Auf Antrag der SPD Fraktion wurde gegen die Stimmen des unabhängigen HOLZWICKEDER BÜRGERblocks der Tagesordnungspunkt abgesetzt.

 
Schulentwicklung
Da die Beschulungsvereinbarung mit der Kreisstadt Unna für  die Beschulung der Hellweg Realschule Unna mit Holzwickeder Schülerinnen und Schülern  keine neuen bzw. veränderten Rahmenbedingungen beinhaltet , sondern nur die Fortsetzung der bestehenden Vereinbarung bekräftigt, wurde der Beschlussvorlage zugestimmt.
 
Kenntnisnahme von investiven Ermächtigungsübertragungen
Die zusätzliche investive Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2015 in das Haushaltsjahr 2016 hinsichtlich der Produktgruppe Baubetriebshof (Anschaffung eines Anbaugeräts Multicar) wurde zur Kenntnis genommen.
 
Erneuerung der Vereinbarung zum Management von Ausgleichsmaßnahmen zwischen der Gemeinde Holzwickede und dem Kreis Unna
Der Vertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren und im Einvernehmen mit der Gemeinde Holzwickede erwirbt der Kreis Unna zukünftige Ausgleichsflächen und legt die Ausgleichsmaßnahmen fest.
 
Zustimmung zur Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen für die Betreuung des Architektenwettbewerbs „Neubau Rathauserweiterung“
Der Bürgerblock stimmt der geplanten Mehrausgabe in Höhe von 42.500,00 € für die Leistungen zur Betreuung des Architektenwettbewerbes zu. Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass diese Maßnahme refinanziert werden kann, sofern die Maßnahme in das Stadterneuerungsprogramm aufgenommen wird.

Bebauungspläne „Gemeindliche Mitte“  „Massener- und Birkenstr.“  „Neue Caroline“
Wie bereits im Planungs- und Bauausschuss wird den Satzungsbeschlüssen für die vereinfachte Änderung zugestimmt.