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Klagen gegen die Ostumgehung L677n


Mindestens zwei Klagen gegen L 677n verzögern Ostumgehung noch jahrelang

 

Mindestens zwei Holzwickeder Bürger sind fest entschlossen gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Ostumgehung (L 677n) zu klagen. Kommt es tatsächlich zu einer Klage wäre das umstrittene Straßenbauvorhaben wohl zunächst erst einmal für weitere zwei Jahre gestoppt. Das wurde in einer öffentlichen Fraktionssitzung des unabhängigen HOLZWICKEDER BÜRGERblocks mit dem Unnaer Verwaltungsrechtsexperten Joachim Wastl am Montagabend (8. Januar) deutlich.

Mehr als 30 Jahre schon kämpft der Bürgerblock gegen die geplante Ostumgehung. Doch trotz dieses langen Vorlaufs droht den Gegnern des Projektes nun die Zeit wegzulaufen: Bis spätestens Freitag dieser Woche (12. Januar) müssen betroffene eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht haben. Danach können sie sich nicht mehr juristisch gegen das Vorhaben wehren.

Weil dazu aber noch viele Fragen offen sind, hatte die Fraktion desunabhängigen HOLZWICKEDER BÜRGERblocks am Montagabend zu einer öffentlichen Fraktionssitzung mit dem Unnaer Rechtsanwalt Joachim Wastl eingeladen. Mit etwa 40 Anwesenden, darunter auch einem Dutzend Einwender im Genehmigungsverfahren zur L 677n, fand die Fraktionssitzung in ungewöhnlichen großem Rahmen statt.

 

Nur Einzelklagen zulässig

Einen „Zahn“ musste der Verwaltungsrechtsexperte den Anwesenden dann gleich „ziehen“: Eine Sammelklage gegen den Planfeststellungsbeschluss ist nicht zulässig. Klagen gegen die Planfeststellung können nur einzelne Bürger, die von dem Straßenbauvorhaben direkt betroffen sind. Das gilt allerdings nur für Grundeigentümer. Mieter können beispielsweise keine Klage erheben, ebenso wenig der Bürgerblock als Partei. Zudem sollten Kläger möglichst auch schon im Planfeststellungsverfahren ihre Argumente eingebracht haben.

Auch wenn keine Sammelklage zulässig ist, so Joachim Wastl, könnten sich aber Unterstützer mit einem Einzelkläger zusammentun und ihn mit Argumenten, vor allem aber auch finanziell unterstützen.

Zu den konkreten Erfolgsaussichten einer Klage konnte sich der Jurist natürlich nicht äußern. „Eine pauschale Antwort gibt es da nicht. Das hängt vom Einzelfall ab“, so der Rechtsanwalt. Allerdings: Je stärker die Betroffenheit durch die Baumaßnahme, desto größer auch die Erfolgsaussichten. Da es nicht auf die Zahl der Klagen, sondern auf die Qualität der Argumente ankomme, so der Jurist weiter, würde es auch aus finanziellen Gründen Sinn machen, dass möglichst nur die am stärksten Betroffenen gegen das Projekt klagen.

 

Hürden für Aufhebung hoch

Allerdings warnte der Verwaltungsrechtler auch vor falschen Erwartungen: Dass ein kompletter Planfeststellungsbeschluss aufgehoben und ein ganzes Projekt noch scheitere, sei eher unwahrscheinlich. Dafür seien die Hürden sehr hoch. Viel häufiger sei der Fall, dass die Gerichte bei Fehlern oder Versäumnissen im Verfahren Nachbesserungen oder Änderungen vorschreiben. „Aber auch so etwas kann dann bis zur Umsetzung sehr lange dauern.“

Und welche Kosten kommen auf eine Einzelperson im Klagefall zu? Die Kosten bezifferte der Jurist „im schlechtesten Fall“, also wenn ein Kläger verliert, auf insgesamt etwa 5 000 bis 6 000 Euro. Die Gerichtskosten betragen dabei etwa 1 200 bis 1 500 Euro und die Anwaltskosten nach gesetzlicher Gebührenordnung pro Verfahren 3 500 bis 4 000 Euro. „Sollte der Prozessgegner sich einen Rechtsanwalt nehmen, kämen diese Kosten noch dazu. Dann würden sich die Anwaltskosten also verdoppeln.“ Allerdings, so Joachim Wastl, weiter: „Dieser Fall ist eher unwahrscheinlich, weil Behörden sich nur selten Anwälte nehmen, sondern in der Regel selbst vertreten.“

Auch Gutachten, so eine weitere Frage an den Anwalt, würden von den Verwaltungsrichtern nur „relativ selten“ in Auftrag gegeben. Wird doch einmal ein zusätzlicher Gutachter beauftragt, zählt dieser zu den Gerichtskosten.

 

Einwender beteiligen sich an Klagekosten

Bis es nach einer Klage zu einer Entscheidung kommt, so der Jurist auf Nachfrage, „sind nach meiner Erfahrung etwa zwei Jahren in der ersten Instanz realistisch“. So lange wäre das ganze Projekt Ostumgehung dann zunächst schon einmal auf Eis gelegt.

Noch in der Sitzung gestern Abend erklärten Wilfried Brinkmann (“Ich klage auf jeden Fall!”) als Betroffener aus den Reihen des Bürgerblocks sowie Markhart Ullrichs (“Ich habe ja keine andere Wahl.”), Eigentümer der denkmalgeschützten alten Natorper Mühle im Reiche des Wassers, gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen zu wollen. Brinkmann ist als direkter Anlieger betroffen und als Mitbegründer des Bürgerblocks ein Kämpfer der ersten Stunde gegen die L 677n. Ullrich  fürchtet dagegen, dass seine über 500 Jahre alte Wassermühle nach Realisierung der Ostumgehung absäuft. Beide wollen ihre Klage bis Freitag fristgemäß einreichen. Die Begründung kann dann später noch nachgereicht werden.

 

An den Gerichtskosten der beiden Klagewilligen wollen sich die Grünen und der unabhängige HOLZWICKEDER BÜRGERblock finanziell beteiligen, wie ihre Sprecher erklärten. Außerdem meldeten sich in der Sitzung gestern Abend und im Anschluss daran noch weitere Einwender, die sich ebenfalls am finanziellen Risiko der Klagen beteiligen wollen.